Die in den AGB verwendete männliche Form impliziert auch die weibliche Form. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wurde lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.
protegas® bietet eine physikalische Bibliothek (Technikbibliothek Liechtenstein) und eine elektronische Datenbank (www.protegas.com) zum Zweck der Publikation von „Stand der Technik“ an.
Eine Publikation in diesem Sinne ist die Veröffentlichung von Beschreibungen, Texten, Zeichnungen, Skizzen, Filmen oder dgl. (nachfolgend „Beschreibung“ oder „Publikation“) mit dem Ziel, dass diese ab dem Veröffentlichungstag als Stand der Technik im rechtlichen Sinne (gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) gilt und somit der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. So wird deren Inhalt, allenfalls die darin enthaltene Innovation, öffentlich bekannt und ihre Schützbarkeit erlischt in der Regel (als z.B. Patent, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster) aufgrund nicht mehr gegebener Neuheit. Manche Staaten erlauben diesbezüglich Ausnahmen.
Eine unabhängige Stelle stellt dem Kunden zusätzlich eine Bestätigung über die Verfügbarkeit der Publikation in der Technikbibliothek oder in der Online-Datenbank aus.
Für Verträge zwischen protegas® als Betreiberin der Technikbibliothek bzw. der Online-Datenbank und dem Kunden über die Nutzung des Angebots der protegas® gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung.
Inhalt der AGB sind auch Informationen, zu deren Übermittlung protegas® nach den Bestimmungen über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatzgesetz; FAG) verpflichtet ist.
Als Vertragssprachen stehen Deutsch und Englisch zu Verfügung.
Der Kunde anerkennt unwiderruflich mit der Bestellung der verschiedenen Dienste von protegas® die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihm während seiner Beauftragung bereitgestellt werden und zur Kenntnis genommen werden müssen. Etwaige entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dazu schriftlich ein entsprechender Anhang zu den AGB von protegas® und dem Kunden erstellt wird. Ohne Schriftlichkeit und damit verbundener gegenseitiger Unterschrift gelten ausschliesslich die hier angeführten AGB.
protegas® ermöglicht unter anderem nach einer persönlichen Anmeldung auf www.protegas.com, Innovationen in der Technikbibliothek oder der Online-Datenbank zu veröffentlichen, sowie in der Datenbank in den bestehenden Publikationen zu recherchieren. Gemäss den Nutzungsbedingungen der Technikbibliothek sind Publikationen auch vor Ort einsehbar. Die Nutzungsbedingungen sind vor Ort einsehbar. Eine anonyme Benutzung der Datenbank oder der Technikbibliothek ist jedoch ohne Anmeldung nur eingeschränkt möglich.
protegas® garantiert die Vertraulichkeit der bei der Anmeldung in der Datenbank eingegebenen Kundendaten zu jedem Zeitpunkt. Die Anmeldung auf www.protegas.com erfolgt durch die Erstellung eines Benutzerkontos, nachfolgend „Account“ genannt. Erst nach Bestätigung der Richtigkeit der abgefragten Daten wird ein Account erstellt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ersteller des Accounts „Kunde“ von protegas®.
Bei der Nutzung der verschiedenen protegas® Dienste fallen pro Datenbanknutzung unterschiedliche einmalige Gebühren an, die dem Kunden jeweils angezeigt werden. Der Kunde wickelt die Zahlung per Kreditkartenzahlung ab.
Je nach Kundenwunsch wird die Publikation in der bereitgestellten Form elektronisch und/oder auch in materieller Form als Papier, Buch, Sammelband, etc. in der Technikbibliothek veröffentlicht. Die Publikation bleibt ohne Verlängerung oder Löschauftrag während fünf Jahren in der Datenbank bzw. in der Technikbibliothek verfügbar. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Publikation vor Ablauf dieser Dauer löschen zu lassen oder aber die Publikationsdauer zu verlängern (siehe auch „Löschung und Entnahme einer Publikation und Ablauf der Publikationsdauer“).
Nach der Übermittlung der zu veröffentlichenden Innovation seitens des Kunden über die Datenbank der protegas® hat der Kunde die Richtigkeit des Inhalts bzw. der von ihm eingegebenen Zusatzinformationen elektronisch zu bestätigen. protegas® oder die unabhängige Bestätigungsstelle prüfen weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Publikationen, dies obliegt einzig dem Kunden. Im Zweifelsfall empfiehlt protegas® die Beratung durch einen Patentanwalt. Erst nach positiver Bestätigung und Bestellung schuldet der Kunde die Publikationsgebühr und es kommt zur Zahlungsabwicklung.
Dafür ist die Zahlung per Kreditkarte durch Eingabe der Kreditkartendetails des Kunden vorgesehen. protegas® leitet die Zahlungsdetails an die Schweizerische Post AG (Postfinance) weiter und speichert oder bearbeitet selbst keine Kreditkartendetails.
protegas® garantiert die Vertraulichkeit der Inhalte einer zu veröffentlichenden Innovation bis zum tatsächlichen Veröffentlichungsdatum.
Eine unabhängige Stelle bestätigt nach erfolgter Publikation deren Verfügbarkeit in der Online-Datenbank bzw. in der Technikbibliothek. Die Bestätigung per Stampiglie beinhaltet Zeitpunkt und Ort der eingesehenen Veröffentlichung.
Diese Bestätigung ist im Falle einer Publikation in der Online-Datenbank im persönlichen Account des Kunden als Kopie verfügbar oder aber wird dem Kunden im Falle einer Publikation in der Technikbibliothek zusätzlich zusammen mit der Veröffentlichung als Original Hardcopy retourniert.
Sollte der Kunde im Falle einer Online-Publikation ebenfalls eine Original Hardcopy der Bestätigung wünschen, so kann er diese zusätzlich per E-Mail auf library(at)protegas.com bestellen. Gegen eine Gebühr wird dem Kunden die Bestätigung sodann in materieller Form übermittelt.
protegas® stellt sicher, dass das Original der Bestätigung oder eine beglaubigte Kopie davon während des Veröffentlichungszeitraums bei protegas® verfügbar ist.
Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich ein spezifisches Transportunternehmen gewünscht wird, erfolgt der Versand von solchen Bestätigungen inklusive etwaiger Publikationen in materieller Form bis auf Weiteres durch Einschreiben per Briefpost. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist protegas® nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Kunden verpflichtet; die Gebühren für den Abschluss einer solchen Versicherung trägt der Kunde.
Versendet protegas® auf Verlangen des Kunden Bestätigungen, publizierte Publikationen odgl. in materieller Form, so geht die Gefahr auf den Kunden mit der nachweisbaren Aufgabe der Lieferung durch protegas® an das beauftragte Lieferunternehmen über.
Im persönlichen Account des Kunden können sämtliche eigenen Publikationen eingesehen werden. Ansonsten können die veröffentlichten Publikationen über die Suchbegriffe (Stichwörter) recherchiert werden.
Die Benutzung dieser protegas® Recherche ist kostenpflichtig.
Nach Registrierung des Kunden auf www.protegas.com bzw. persönlich vor Ort in der Technikbibliothek und der Bezahlung der Recherchegebühren entsprechend dem gewünschten Nutzungsumfang erhält der Kunde Zugang zur Technikbibliothek oder elektronischen Datenbank zu Recherchezwecken für die Dauer von drei Stunden in der Technikbibliothek und von einer Stunde in der elektronischen Datenbank. Der Kunde erhält hier die Möglichkeit, vorhandene Publikationen gegen Entrichtung einer Downloadgebühr einmalig herunterzuladen bzw. vor Ort in der Technikbibliothek kopieren zu lassen. Die jeweiligen Gebühren werden dem Kunden angezeigt.
Der Sitz der Technikbibliothek der protegas® ist im Büro und Gewerbezentrum (BGZ), Rotenbodenstrasse 12, 9497 Triesenberg, Liechtenstein. Die Technikbibliothek ist jeden Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 11:30 Uhr geöffnet oder nach Vereinbarung über library(at)protegas.com.
Die Richtlinien für den Zutritt und die Nutzung liegen ausführlich vor Ort vor. In jedem Fall verlangt protegas® die Vorlage eines Lichtbildausweises, das Ausfüllen eines Besucherformulars und die Bezahlung der anfallenden Nutzungsgebühr. Bei Bedarf werden Kopiergebühren erhoben.
protegas® bietet die Möglichkeit, eine Publikation vor Ablauf der Publikationsdauer von fünf Jahren wieder zu löschen oder aus der Bibliothek entnehmen zu lassen. Sollte ein Kunde seine Publikation auf diese Weise zurückziehen, wird gegen die Entrichtung einer Löschgebühr anstelle der Publikation ein Eintrag mit Angabe der Veröffentlichungsnummer und dem Zeitraum der Verfügbarkeit in der Datenbank und/oder der Technikbibliothek vermerkt.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Veröffentlichungsdatum kann protegas® die Publikation automatisch entnehmen.
Bei Löschung oder bei Ablauf des Publikationszeitraums erlischt der Vertrag zwischen protegas® und dem Kunden und damit einhergehend jedwede Verpflichtung.
Der Kunde kann jederzeit einen darüber hinaus gehenden Publikationszeitraum bzw. eine Verlängerung gegen Entrichtung einer Verlängerungsgebühr beantragen.
Sämtliche Rechte am bildlichen bzw. schriftlichen Inhalt der Publikationen bleiben beim Kunden. protegas® erhält jedoch das Copyright auf den Inhalt der Publikationen, solange diese im Gewahrsam von protegas® sind (sei es im Datenbestand der Datenbank oder der Technikbibliothek). protegas® ist nicht befugt, das Copyright an Dritte weiterzugeben. Kunden, die Recherchen durchführen, müssen bei recherchierten Inhalten das volle Copyright der Autoren berücksichtigen.
Recherchierte Textstellen dürfen seitens des recherchierenden Kunden für Vergleichszwecke verwendet, jedoch nicht veröffentlicht werden. Sollte der Kunde Wünsche bezüglich des Copyrights oder der Vergabe dieser Rechte haben (Verwertung von Ideen, öffentliche Verwendung des Inhalts einer Publikation), können diese Wünsche bei protegas® angemeldet werden. protegas® wird sich bemühen, in diesen Fällen den Urheber anzufragen und zu vermitteln.
Sämtliche auf www.protegas.com und in den Publikationen der protegas® angegebenen Zeitrahmen über Verfügbarkeit eines Dienstes oder Versand oder Zustellung eines Produktes sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar.
Falls protegas® ohne eigenes Verschulden den gewünschten Nutzungsumfang der Dienste oder der Technikbibliothek dauerhaft nicht bereitstellen kann, weil Lieferanten von protegas® ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, ist protegas® gegenüber dem Kunden zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde darüber informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden diesem gutgeschrieben.
Für kurzzeitige Unterbrechungen oder Probleme mit der Verfügbarkeit der Datenbank aus technischen Gründen übernimmt protegas® keine Haftung.
protegas® behält sich das Eigentum an seinen Datenbankleistungen bis zur vollständigen Zahlung der anfallenden Gebühren vor.
Während des Nutzungszeitraums der Datenbank hat der Kunde einen Besitzwechsel der Veröffentlichungen sowie den eigenen Unternehmenssitzwechsel protegas® unverzüglich anzuzeigen.
protegas® haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der protegas®, ihrer Arbeitnehmenden, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden oder auf einer Verletzung von vertragswesentlichen Hauptpflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Eine solche vertragswesentliche Pflicht liegt immer dann vor, wenn deren Erreichung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf. Sofern die protegas®, ihre Arbeitnehmenden, die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise gerechnet werden musste.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche wie auch ausservertragliche Ansprüche.
protegas® sammelt und veröffentlicht ausschliesslich Publikationen Dritter und kann deshalb keine Haftung für die jeweiligen Inhalte übernehmen.
Die personen- oder firmenbezogenen Daten, die der Kunde der protegas® bei der Account-Erstellung mitteilt (z.B. Name, Ansprechpartner und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde der protegas® die Daten zur Verfügung gestellt hat. protegas® nennt den Auftraggeber der Publikation nur in dem Fall, in dem dieser die Publikation auch mit seinem Namen in Verbindung bringt. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt protegas® Zahlungsdaten des Kunden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
protegas® versichert, dass personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass protegas® dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit protegas® zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten.
protegas® ist bei der Feststellung rechts- oder sittenwidriger Handlungen berechtigt, Kundendaten an die zuständigen Behörden zu übergeben. Ebenso ist sich der Kunde bewusst, dass protegas® durch Gerichte und Behörden zur Herausgabe von Kundendaten verpflichtet werden kann.
Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personen- oder firmenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein und protegas® wurde vom Kunden informiert, wird protegas® auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der genannten Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die protegas® über Kunden gespeichert und zugreifbar hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet der Kunde sich an:
library(at)protegas.com
Gerichtsstand ist Vaduz, Liechtenstein, es gilt Liechtensteinisches Recht, sofern nicht Konsumentenschutzgesetze für Kunden etwas anderes bestimmen. Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der protegas®.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von protegas® schriftlich anerkannt wurden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.