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Neues Patentgesetz in China

Chinas neu überarbeitetes Patentgesetz wird am 1. Juni 2021 in Kraft treten

Chinas neu überarbeitetes Patentgesetz wird am 1. Juni 2021 in Kraft treten. Hier einige interessante Eckpunkte zu den Änderungen:

- Neu ist die Klausel im chinesischen Patentgesetz, die eine Nachfrist für Erfindungen erlaubt, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Es heisst, eine Erfindung sollte nicht die Neuheit verlieren, wenn die erste Offenlegung zum Zwecke des öffentlichen Interesses erfolgt. Diese erste Offenlegung sollte nicht länger als 6 Monate vor dem Antrag erfolgen. Dies würde es ermöglichen, ein neues Medizinprodukt, z. B. in Zusammenhang im Kampf gegen Corona oder andere Pandemien, auf den Markt zu bringen, bevor die Patentanmeldung eingereicht wird. Auch wenn die Neuheit ein wesentliches Kriterium für die Patentierbarkeit einer Erfindung ist, ist es nicht ungewöhnlich, da dieser Aspekt in der Praxis von einigen Ländern, sowie jetzt auch von China, mit einer Neuheitsschonfrist umgangen wird.

- Erhöhung Schadensersatz: Der maximale gesetzliche Schadensersatz bei Patentverletzungen wird von 1 auf 5 Millionen RMB (ca. 630.000 Euro) erhöht. Fünfmal so hoch als in der Vergangenheit, denn bisher lag der Schadenersatz für Patentverletzungen zwischen RMB 10.000 und RMB 1 Million.

- Offene Lizenzen: Ebenso sieht das Patentgesetz in China nun die Möglichkeit offener Lizenzen vor. Ziel dieser Erneuerung ist wohlmöglich die Kommerzialisierung chinesischer Patente.

-Verlängerung der Patentlaufzeit: Bei unangemessener und unverschuldeter Verzögerung des Erteilungsverfahrens ist es nun in China möglich die Schutzdauer für ein Patent zu verlängern. Zukünftig soll bei einer derartigen Verzögerung eine Verlängerung von 4 Jahren oder länger ab dem Anmeldetag möglich sein, wenn das Erfindungspatent erst 3 Jahre oder länger nach dem Antrag auf materielle Prüfung erteilt wurde.

- Verlängerung der Schutzdauer für Designs/ Geschmacksmuster von 10 auf 15 Jahre ab Anmeldetag. Zudem werden von der Definition des Designs künftig auch Teildesigns erfasst, also Designschutz für Teile von Produkten. So können Rechteinhaber über einen längeren Zeitraum Exklusivität genießen, den Wert des Rechts erhöhen und die Kosten sowie das Risiko verringern.

Ursprung Quelle: www.xinhuanet.com/politics/2020-10/18/c_1126624476.htm