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Was bedeutet "Stand der Technik"?

Als Stand der Technik gelten alle Kenntnisse, die der Öffentlichkeit vor dem Anmeldetag schriftlich oder mündlich irgendwo in der Welt zugänglich gemacht wurden.

Will man eine Erfindung patentieren lassen, muss diese neu sein, sie darf weder naheliegend sein noch darf sie vor der Anmeldung zum Patent irgendwo bekannt gemacht worden sein. Denn ist sie einmal Stand der Technik, kann sie nicht mehr zum Patent angemeldet werden. Das heisst, man muss sie geheim halten.

Dazu recherchieren und vergleichen Prüfer Patentschriften, veröffentlichte Patentanmeldungen, Fachliteratur sowie Vorträge aus vielen Ländern.

Weiterhin gehören zum Stand der Technik Vorveröffentlichungen des Erfinders, z.B. Konferenzbeiträge, Artikel in wissenschaftlichen Zeitschriften und Ausstellungen auf Messen, Aushänge an sogenannten Schwarzen Brettern, in Schaukästen etc.